Film-Start am 23. April: Luisa

Film-Start am 23. April: Luisa

LUISA lebt in einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung. Sie ist 22 Jahre alt und neugierig auf das Leben. Unbemerkt wird Luisa immer stiller, der Alltag in der Wohngruppe geht weiter, bis unerwartet festgestellt wird, dass Luisa schwanger ist. Sie erzählt niemandem, was passiert ist, sie schweigt. Es wird sexueller Missbrauch vermutet. Ein Drama. Ein True Crime.

Bücher, die Behinderung thematisieren, habe ich hier schon besprochen. Der geistig behinderte Benni hatte mich gleich auf den ersten Blick verzaubert. Die Autorin Maria M. Koch hat ihr Debüt übrigens längst überarbeitet neu herausgegeben. Ihr neuestes Buch „Mord kann nicht jeder“, das dritte mit Benni, hat viele gute Bewertungen auf lovelybooks erhalten. Mein Kompliment an die Kollegin!

Filme sind schreibenderweise nicht mein Metier, aber ich konsumiere sie natürlich auch. Noch habe ich diesen nicht gesehen. Ich finde das Thema wichtig und die Tatsache, dass Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gemeinsam vor der Kamera standen, finde ich begrüßenswert. Ich bin sehr gespannt auf Luisas Geschichte.

LUISA ist vor kurzem von zu Hause ausgezogen und neugierig, was das Leben für sie bereithält. Sie liebt Partys, ist für jeden Spaß zu haben, lässt sich auf Flirts und kleine Abenteuer ein. Sie lebt in der Wohngruppe einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung am Rande einer deutschen Kleinstadt. Dort erhält sie Unterstützung in ihrem oft turbulenten Alltag. Unbemerkt wird Luisa zunehmend stiller, in der Wohngruppe geht das alltägliche Leben weiter, bis unerwartet festgestellt wird, dass Luisa schwanger ist. Luisa selbst sagt nicht, wie das passiert ist, sie schweigt. Jede und jeder weiß, dass ihr Freund Anton nicht zeugungsfähig ist. Der Verdacht auf sexuellen Missbrauch liegt nahe. Luisa entschließt sich, die Schwangerschaft abbrechen zu lassen. Die Polizei wird eingeschaltet und versucht herauszufinden, ob eine Straftat vorliegt. Die Ermittlungen werden zur Belastungsprobe für Luisa, ihre Beziehung zu Anton und für das gesamte Personal der Wohneinrichtung.

Der Film Luisa kommt nächste Woche Donnerstag, am 23. April 26, in die Kinos.

Die Bilder und Werbetexte wurden mir per Download auf der Webseite freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Realfiction Filmverleih. Dort kann auch erfragt werden, in welchen Kinos der Film zu sehen ist.

Hier ist der Trailer: Trailer bei Youtube ansehen.

Euer Ingo S. Anders

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Erinnert ihr euch noch an Just Bunt?

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Erinnert ihr euch noch an #justbuntworteueberqueerness?

Ich hab jetzt eine total süße Rezi dazu entdeckt!

Ich kann es gar nicht oft genug wiederholen, wie wichtig solche Rezensionen in den Online-Kaufhäusern für den Erfolg eines Buches sind.
Ich weiß nicht, wer Carolin ist – aber ich bedanke mich ganz herzlich!

Hier ist der Direktlink zur Rezension.

Das Buch ist nach wie vor überall erhältlich, wo es Bücher gibt. Leseprobe zum Beispiel bei epubli.

Euer Ingo S. Anders

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Bild zur Geschichte im April

Bild zur Geschichte im April

Moin!

Jeweils am 1. eines Monats findet ihr an dieser Stelle ein Bild, das euch dazu auffordert, eine Geschichte zum Bild zu schreiben.
Entstandene Geschichten reblogge ich gerne oder poste sie als Gastbeiträge.

Das ist kein Aprilscherz. Das Bild ist nicht AI-generiert. Es handelt sich um aufgetauten portionierbaren Blattspinat. Diesmal mit etwas Fleischbeilage. Der Käfer ist etwa so groß wie mein halber Daumen. Und meine Hände sind nicht gerade winzig.
Nein, Insekten standen nicht auf der Zutatenliste.

Euer Ingo S. Anders

Vorderseite einer Visitenkarte. Links ein Foto eines bärtigen Brillenträgers in kariertem Hemd vor schwarzem Grund. Rechts schwarze Schrift auf weißem Grund: Ingo S. Anders. Ingo schreibt anders. Unten rechts in der Ecke eine Schildkröte, auf deren Panzer ein Vogel sitzt.

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Keine lebenslangen Zwangsoutings!

Keine lebenslangen Zwangsoutings!

Psychisch Kranke dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden!

Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen besteht kein generell erhöhtes Gewaltpotential: https://www.aerzteblatt.de/news/psychotherapeuten-gegen-generalverdacht-psychisch-kranker-menschen-e98432bc-df04-4e73-a8f7-2265bfabed5a

Und vom Bundesverband Trans* erreicht mich folgende Pressemitteilung, die mir wichtig ist, zu teilen:

Berlin, am 23.03.2026

Gemeinsame Presseerklärung des  BVT* Paritätischer Gesamtverband, Trakine, DGTI, BVT*, LSVD⁺

Keine lebenslangen Zwangsoutings!

Trakine, DGTI, BVT*, LSVD⁺ und Paritätischer Gesamtverband kritisieren geplante Änderungen des Meldewesens

Das Bundesministerium des Innern hat bereits zum 01. April 2025 neue Datenblätter (0702-0704) für den ehemaligen Geschlechtseintrag, das Datum der Änderung sowie die ändernde Behörde und das Aktenzeichen eingeführt. Mit einer Verordnung aus dem Sommer 2025 sollte die Weitergabe des ehemaligen Vornamens sowie des erweiterten Datensatzes im Melderegister bei einem Umzug, an die Datenstelle der Rentenversicherung und für das Bundeszentralamt für Steuern ermöglicht werden. Die geplanten bzw. teilweise bereits umgesetzten Veränderungen haben zu großer Verunsicherung in den Communitys und der Zivilgesellschaft geführt. Nach zahlreichen Stellungnahmen und Berichterstattung hat sich auch der Bundesratsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegen die Verordnung ausgesprochen. Die Abstimmung über die Verordnung im Oktober 2025 wurde schließlich von der Tagesordnung des Bundesrates genommen. Ein Erfolg der Communitys! Doch das Bundesinnenministerium hält an der Verordnung fest.

Am heutigen Montag, den 23.03.2026 berät der Petitionsausschuss des Bundestages über die Petition „Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinärer Personen“ [1] vom 14.07.2025.

Im vergangenen Dezember gab es ein ausführliches Gespräch zwischen Vertreter*innen der Ministerien und verschiedenen Verbänden – Paritätischer Wohlfahrtsverband, Trans-Kinder-Netz, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt und Bundesverband Trans*. Unsere verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken konnten jedoch nicht ausgeräumt werden. Begründet werden die Änderungen mit der Nachvollziehbarkeit und Identifizierbarkeit einer Person sowie der vermeintlichen Durchsetzung des Offenbarungsverbots. Aus Sicht der Verbände ist der massive Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung durch die Erweiterung des persönlichen Datensatzes und der Datenweitergabe jedoch nicht erforderlich und somit unverhältnismäßig.

Dazu sagt Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand des Bundesverband Trans*: „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein menschenrechtskonformes Verfahren für die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages geschaffen. Dieser Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen droht ausgehöhlt zu werden, wenn damit ein lebenslanges Outing einhergeht.“

Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt ergänzt: „Vornamens- und Personenstandsänderungen sind in Deutschland bereits seit 1981 möglich. Die Identifizierbarkeit einer Person ist stets gewährleistet. Dass das Selbstbestimmungsgesetz Identitätsverschleierungen ermögliche, ist ein schädliches Narrativ, welches keine rechtliche und tatsächliche Grundlage hat. Dass das Offenbarungsverbot durch eine Offenbarung der ehemaligen Vornamen und Geschlechtseinträge im Melderegister und gegenüber zahlreichen Behörden gewahrt werden soll, ist paradox.“

Jenny Wilken, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti):

Die Einführung der neuen Datenblätter für bisherige, alte Vornamen lief völlig vorbei an den Community-Verbänden, und bei der geplanten Einführung der Datenblätter für bisherige Geschlechtseinträge zeigt sich, dass die Bedenken der Verbände kaum ausgeräumt werden konnten. Der Gesetzgeber sieht trotz massiven Anstiegs der Hasskriminalität gegenüber trans* und nicht-binären Menschen keinen Anlass, solche besonders sensiblen Daten zu schützen. Dies zeigt einmal mehr, dass es einen grundrechtlichen Schutz von transgeschlechtlichen und nicht-binären Menschen in Artikel 3 Abs. 3 GG geben muss.

Ralf Bürger aus dem Vorstand Trans-Kinder-Netz e.V.:

„Ein Staat, der Daten speichert, die Menschen unfreiwillig outen, schützt nicht – er gefährdet. Für trans und nicht-binäre Kinder und Jugendliche bedeutet diese Verordnung ein lebenslanges Diskriminierungsrisiko. Sie widerspricht dem Selbstbestimmungsgesetz und den Kinderrechten. Rechtlich ist sie unverhältnismäßig. Menschlich ist sie nicht zu rechtfertigen.“
Der Paritätische Gesamtverband, Trans-Kinder-Netz, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt und Bundesverband Trans* fordern das Bundesinnenministerium auf, die Einführung der neuen Datenblätter zu revidieren und die Erforderlichkeit der Datenweitergabe ernsthaft zu prüfen. Das Selbstbestimmungsgesetz darf die Rechtslage für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen nicht verschlechtern! Die Sorgen der Community vor Zwangsoutings müssen ernst genommen werden.

Weiterlesen:

Gemeinsame Pressemitteilung des LSVD+ und BVT*

https://www.bundesverband-trans.de/wp-content/uploads/2025/10/BVT-PM-Keine-%E2%80%9ELebensakte-Trans-im-Melderegister-%E2%80%93-BVT-und-LSVD%E2%81%BA-kritisieren-geplante-Aenderungen-des-Meldewesens.pdf [2]

Aktueller Entwurf der Meldedatenverordnung wie auch Empfehlung des Bundesratsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2025/0401-0500/0419-25.html [3]

Stellungnahme des BVT* zum ersten Entwurf der Verordnung (Juli 2025)

https://www.bundesverband-trans.de/meldewesen-stellungnahme/ [4]

Stellungnahme des LSVD⁺ zum ersten Entwurf der Verordnung (Juli 2025)

https://www.lsvd.de/de/ct/14811-Zum-Referentenentwurf-des-Bundesministeriums-des-Innern-Verordnung-zur-Umsetzung-des-Gesetzes-ueber-Selbstbestimmung-in-Bezug-auf-den-Geschlechtseintrag-im-Meldewesen [5]

Stellungnahme der dgti zum ersten Entwurf der Verordnung (Juli 2025): https://dgti.org/wp-content/uploads/2025/07/dgti_Stellungnahme_BMI_Meldedaten.pdf [6]

Stellungnahme Trans-Kinder-Netz e.V. zum ersten Entwurf der Verordnung (August 2025):
Stellungnahme Verordnungsentwurf Meldewesen BMI_08_250819_210019.pdf [7]

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