Keine lebenslangen Zwangsoutings!

Keine lebenslangen Zwangsoutings!

Psychisch Kranke dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden!

Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen besteht kein generell erhöhtes Gewaltpotential: https://www.aerzteblatt.de/news/psychotherapeuten-gegen-generalverdacht-psychisch-kranker-menschen-e98432bc-df04-4e73-a8f7-2265bfabed5a

Und vom Bundesverband Trans* erreicht mich folgende Pressemitteilung, die mir wichtig ist, zu teilen:

Berlin, am 23.03.2026

Gemeinsame Presseerklärung des  BVT* Paritätischer Gesamtverband, Trakine, DGTI, BVT*, LSVD⁺

Keine lebenslangen Zwangsoutings!

Trakine, DGTI, BVT*, LSVD⁺ und Paritätischer Gesamtverband kritisieren geplante Änderungen des Meldewesens

Das Bundesministerium des Innern hat bereits zum 01. April 2025 neue Datenblätter (0702-0704) für den ehemaligen Geschlechtseintrag, das Datum der Änderung sowie die ändernde Behörde und das Aktenzeichen eingeführt. Mit einer Verordnung aus dem Sommer 2025 sollte die Weitergabe des ehemaligen Vornamens sowie des erweiterten Datensatzes im Melderegister bei einem Umzug, an die Datenstelle der Rentenversicherung und für das Bundeszentralamt für Steuern ermöglicht werden. Die geplanten bzw. teilweise bereits umgesetzten Veränderungen haben zu großer Verunsicherung in den Communitys und der Zivilgesellschaft geführt. Nach zahlreichen Stellungnahmen und Berichterstattung hat sich auch der Bundesratsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegen die Verordnung ausgesprochen. Die Abstimmung über die Verordnung im Oktober 2025 wurde schließlich von der Tagesordnung des Bundesrates genommen. Ein Erfolg der Communitys! Doch das Bundesinnenministerium hält an der Verordnung fest.

Am heutigen Montag, den 23.03.2026 berät der Petitionsausschuss des Bundestages über die Petition „Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinärer Personen“ [1] vom 14.07.2025.

Im vergangenen Dezember gab es ein ausführliches Gespräch zwischen Vertreter*innen der Ministerien und verschiedenen Verbänden – Paritätischer Wohlfahrtsverband, Trans-Kinder-Netz, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt und Bundesverband Trans*. Unsere verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken konnten jedoch nicht ausgeräumt werden. Begründet werden die Änderungen mit der Nachvollziehbarkeit und Identifizierbarkeit einer Person sowie der vermeintlichen Durchsetzung des Offenbarungsverbots. Aus Sicht der Verbände ist der massive Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung durch die Erweiterung des persönlichen Datensatzes und der Datenweitergabe jedoch nicht erforderlich und somit unverhältnismäßig.

Dazu sagt Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand des Bundesverband Trans*: „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein menschenrechtskonformes Verfahren für die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages geschaffen. Dieser Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen droht ausgehöhlt zu werden, wenn damit ein lebenslanges Outing einhergeht.“

Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt ergänzt: „Vornamens- und Personenstandsänderungen sind in Deutschland bereits seit 1981 möglich. Die Identifizierbarkeit einer Person ist stets gewährleistet. Dass das Selbstbestimmungsgesetz Identitätsverschleierungen ermögliche, ist ein schädliches Narrativ, welches keine rechtliche und tatsächliche Grundlage hat. Dass das Offenbarungsverbot durch eine Offenbarung der ehemaligen Vornamen und Geschlechtseinträge im Melderegister und gegenüber zahlreichen Behörden gewahrt werden soll, ist paradox.“

Jenny Wilken, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti):

Die Einführung der neuen Datenblätter für bisherige, alte Vornamen lief völlig vorbei an den Community-Verbänden, und bei der geplanten Einführung der Datenblätter für bisherige Geschlechtseinträge zeigt sich, dass die Bedenken der Verbände kaum ausgeräumt werden konnten. Der Gesetzgeber sieht trotz massiven Anstiegs der Hasskriminalität gegenüber trans* und nicht-binären Menschen keinen Anlass, solche besonders sensiblen Daten zu schützen. Dies zeigt einmal mehr, dass es einen grundrechtlichen Schutz von transgeschlechtlichen und nicht-binären Menschen in Artikel 3 Abs. 3 GG geben muss.

Ralf Bürger aus dem Vorstand Trans-Kinder-Netz e.V.:

„Ein Staat, der Daten speichert, die Menschen unfreiwillig outen, schützt nicht – er gefährdet. Für trans und nicht-binäre Kinder und Jugendliche bedeutet diese Verordnung ein lebenslanges Diskriminierungsrisiko. Sie widerspricht dem Selbstbestimmungsgesetz und den Kinderrechten. Rechtlich ist sie unverhältnismäßig. Menschlich ist sie nicht zu rechtfertigen.“
Der Paritätische Gesamtverband, Trans-Kinder-Netz, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt und Bundesverband Trans* fordern das Bundesinnenministerium auf, die Einführung der neuen Datenblätter zu revidieren und die Erforderlichkeit der Datenweitergabe ernsthaft zu prüfen. Das Selbstbestimmungsgesetz darf die Rechtslage für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen nicht verschlechtern! Die Sorgen der Community vor Zwangsoutings müssen ernst genommen werden.

Weiterlesen:

Gemeinsame Pressemitteilung des LSVD+ und BVT*

https://www.bundesverband-trans.de/wp-content/uploads/2025/10/BVT-PM-Keine-%E2%80%9ELebensakte-Trans-im-Melderegister-%E2%80%93-BVT-und-LSVD%E2%81%BA-kritisieren-geplante-Aenderungen-des-Meldewesens.pdf [2]

Aktueller Entwurf der Meldedatenverordnung wie auch Empfehlung des Bundesratsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2025/0401-0500/0419-25.html [3]

Stellungnahme des BVT* zum ersten Entwurf der Verordnung (Juli 2025)

https://www.bundesverband-trans.de/meldewesen-stellungnahme/ [4]

Stellungnahme des LSVD⁺ zum ersten Entwurf der Verordnung (Juli 2025)

https://www.lsvd.de/de/ct/14811-Zum-Referentenentwurf-des-Bundesministeriums-des-Innern-Verordnung-zur-Umsetzung-des-Gesetzes-ueber-Selbstbestimmung-in-Bezug-auf-den-Geschlechtseintrag-im-Meldewesen [5]

Stellungnahme der dgti zum ersten Entwurf der Verordnung (Juli 2025): https://dgti.org/wp-content/uploads/2025/07/dgti_Stellungnahme_BMI_Meldedaten.pdf [6]

Stellungnahme Trans-Kinder-Netz e.V. zum ersten Entwurf der Verordnung (August 2025):
Stellungnahme Verordnungsentwurf Meldewesen BMI_08_250819_210019.pdf [7]

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Kurzrezi: Mama, bitte lern deutsch (Tahsim Durgun)

Kurzrezi: Mama, bitte lern deutsch (Tahsim Durgun)

Mama, bitte lern deutsch – Unser Eingliederungsversuch in eine geschlossene Gesellschaft
Autor: Tahsim Durgun
, Gewinner des Bayern 2-Publikumspreises 2025 und des Grimme-Online-Awards 2024
Autobiografie
Verlag: Knaur
208 Seiten
Taschenbuch 18 Euro, ISBN: 978-3426561140
Kindle 15,99 Euro, ISBN: 978-3426561157
Hörbuch, vom Autor selbst eingelesen, 14,85 Euro
Erschienen am 3. März 2025

Ersteindruck

Das ist ein Buch.

Klappentext

„Dieses Buch hilft mir, meine Mutter besser zu verstehen, und dir, Deutschland besser zu verstehen.“

Noch bevor Tahsim Durgun die Grundschule abschließt, muss er für seine Mutter die Abschiebebescheide entziffern, begleitet sie als Dolmetscher zu intimen Arztbesuchen und verliest Aldi-Kataloge am Fliesentisch. So wie Tahsim geht es vielen jungen Menschen mit Migrationsgeschichte, die früh Verantwortung für ihre Eltern übernehmen und gleichzeitig einen Platz finden müssen in einem oft feindseligen Land.

Schreiben sie die besten Noten, bekommen sie trotzdem nur eine Hauptschulempfehlung. Fahren ihre Mitschüler:innen in den Urlaub nach Thailand, dürfen sie Deutschland nicht verlassen, weil sie kein gültiges Reisedokument besitzen. Hilflosigkeit, Angst und Überforderung sind ihre stetigen Begleiter, Einfallsreichtum und Empathie ihr Handwerkszeug.

Mit messerscharfer Intelligenz, poetischer Sprachgewalt und zynischem Humor: Internet-Star Tahsim Durgun reflektiert die Lebenswirklichkeit der postmigrantischen Gesellschaft. Vor dem Hintergrund seiner eigenen Lebensgeschichte in einer kurdisch-deutschen Familie rechnet Tahsim ab mit der deutschen Bürokratie und zeigt gleichzeitig tiefen Respekt für seine Mutter und ihre Errungenschaften, die für die deutsche Gesellschaft immer unsichtbar bleiben werden.

Lektüre

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15 Jahre Nichtraucher

15 Jahre Nichtraucher

Ich hab eben (16.12.2010, gegen 02:00 Uhr) meine letzte Zigarette geraucht. Wie lange es noch zutrifft, dass diese die Letzte war, kann ich jetzt noch nicht absehen.

Noch brennen mir die Finger, weil ich eben draußen in der Kälte war, um Nachschub zu besorgen. Trotz der Handschuhe, die mein Kommilitone heute als „Raucherhandschuhe“ bezeichnet hat. Es sind Fäustlinge mit eingebautem Fingerhandschuh, den man durch Wegklappen des Fäustlings freilegen kann. Fand ich praktisch. Er erzählte mir, dass es sogar Fäustlinge gibt, die nur im rechten ein Loch für die Kippe haben. Unglaublich.

Normalerweise passiert mir das nicht, dass ich um diese Uhrzeit aus einem solchen Anlass raus muss. Normalerweise immer zwei Schachteln nachkaufe, sobald ich die letzte angebrochen habe. Irgendweshalb hab ich das diesmal versäumt.

Erst gestern hab ich mit meinem Thera darüber gesprochen, dass ich aufhören will, sobald ich die Kostenzusage habe. In meinem Umfeld gibt es mehr und mehr Nichtraucher und weniger Raucher. Kumpel hat von jetzt auf gleich aufgehört, einfach so (der Sauhund). Er, der Therapeut, meinte, dass sich die Wundheilung bereits nach einem Jahr Nichtrauchens deutlich verbessert. So nach dem Motto „Wenn schon aufhören, warum nicht jetzt gleich?“
Aber angenommen ich hab die Zusage, hör ich dann auf zu rauchen und warte noch ein Jahr auf die Mastek? Glaubt er doch selber nicht. Also sagte ich, es geht mir weniger um die Mastek als mehr um den Aufbau nachher. Da will ich wirklich alles tun, was in meiner Macht steht, damit das Ergebnis nicht beeinträchtigt wird.

Nunja, ich hol also vorhin die vorletzte aus der Schachtel und dabei wird mir klar, dass mein Vorrat alle ist. Ich seh auf die Uhr: 1:34. Hatte das Kiosk nicht von 05:00 – 02:00 auf ? Wenn nicht mein Stammkiosk dann sicher das unten in der S-Bahn. Und wenn da auch zu ist, fahr ich halt zum Hauptbahnhof.
Also mit Mütze und Handschuhe bewaffnet Treppe runter und raus. Eiskalt.
Kiosk: Geschlossen.
Kiosk in der S-Bahn-Station: Geschlossen.
Am Gleis die Anzeige, wann die nächste S3 kommt: Betriebsschluss.
Die nächste Bahn fuhr erst wieder nach vier.

Ok, denk ich mir, wozu gibts Zigarettenautomaten? Irgendwo wird doch einer sein. Inzwischen muss man sein Alter nachweisen. Gut, dass ich schon den Führerschein im Scheckkartenformat hab. Damit müsste es gehen. Brauchte ich zwar noch nie, aber einmal ist immer das erste Mal.
Mist, Kleingeld reicht nicht. Aber hey, es gibt doch auch Automaten, die Scheine nehmen. Tatsache, da vor der Bar hängt einer. Die Bar ist auch zu, hier werden ja wirklich die Bürgersteige hochgeklappt (is ja nicht die Reeperbahn).

Und der hat sogar meine Marke.
Ich drück den Knopf für meine Sorte. Nichts passiert. Nee, oder? Ich drück die Rückgabetaste: Bitte warten…
Ja, da hab ich Übung. Immerhin ist das Licht angegangen und ich sehe jetzt einen Knopf: Automat einschalten. Nicht schlecht. Ich drück wieder auf die Taste mit der bekannten Schachtel und jetzt steht im Display: Kostet: 5.00 EUR. Gefühlte fünf Minuten mühe ich mich damit ab, das Gerät mit einem Fünfer zu füttern.
Dann nehme ich entfernt ein Gespräch wahr und sehe mich um. Vielleicht kann mir jemand was wechseln?
Ein paar Meter weiter parkt ein Auto und zwei Typen sitzen drin. „Könnt ihr mir vielleicht wechseln? Der Automat will den nicht.“, sag ich und halte den Schein durchs Fenster rein. „Nee. Leider. Wir haben gar kein Geld.“ behauptet der eine „Hier, ich verkauf Dir meine Schachtel für fünf Euro.“ feilscht der andere. Ich bezweifle, dass die noch voll ist und ich 50 Cent über dem Marktwert zu zahlen bereit bin. Er macht sie auf: 4 oder 5 sind noch drin. Das find ich unverschämt, eine Dreistigkeit sondergleichen, formuliere es als „Das ist aber schon fies?“, worauf er entgegnet „Ja, tut mir leid. Du bist in Not, ich will Dir nur helfen.“ Ausnutzen einer Notlage meinte er wohl eher. Wie ein Drogendealer. Bin ich denn so tief gesunken? „Nee danke, dann hör ich lieber auf zu rauchen. Schönen Abend noch.“, wende ich mich ab.
Da kommt bestimmt noch ein Automat auf meinem Heimweg. Eine hab ich ja noch.

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In den USA bin ich nicht länger willkommen

In den USA bin ich nicht länger willkommen

Das hat zwar mit Schreiben nun gar nichts zu tun, aber ich möchte das gerne teilen, weil auch ich erst jetzt mit einem Monat Verspätung erst zufällig über Insta überhaupt davon erfahren habe.

Sicher wäre ich auf diese Information gestoßen, wenn ich konkret eine Reise in die USA planen würde.

Elektronische Reisegenehmigung (ESTA)

Umfassende Informationen zum ESTA-Verfahren können der ESTA-Startseite bzw. den ESTA-Informationen der US-Konsulate in Deutschland, den Informationen zum US State Department Visa Waiver Program sowie der ESTA-FAQ entnommen werden. Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (21 USD).
Aufgrund einer Executive Order vom 20. Januar 2025 müssen Einreisende in die USA in Zukunft bei ESTA- oder Visumanträgen entweder das Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ angeben; relevant ist hierbei der Geschlechtseintrag der antragstellenden Person zum Zeitpunkt der Geburt. Reisende, die den Geschlechtseintrag „X“ innehaben oder deren aktueller Geschlechtseintrag von ihrem Geschlechtseintrag bei Geburt abweicht, sollten vor Einreise die zuständige Auslandsvertretung der USA in Deutschland kontaktieren und die geltenden Einreisevoraussetzungen in Erfahrung zu bringen.

Quelle: Auswärtiges Amt

Dass die Aufforderung, die Auslandsvertretung in dieser Sache zu kontaktieren, ein Zwangsouting darstellt, ist mal wieder ein Beispiel dafür, dass das Offenbarungsverbot auf dem Papier nichts bringt, wenn man immer wieder durch institutionelle Gewalt dazu gezwungen wird, sich selbst zu offenbaren.

Das ist genauso lächerlich wie die Schweigepflicht von Ärzt:innen, von der man diese entbinden muss, sobald man einen Antrag stellt auf EM-Rente oder Eingliederungshilfe oder seinen Grad der Behinderung feststellen lässt.

Aber sagen wir mal so: Ich war noch niemals in New York und dabei wird es auch bleiben.

Und in meiner Heimat?

Was mir Sorge macht, sind die geplanten und weitere mögliche Entwicklungen in Deutschland.

Friedrich Merz kann Trumps Entscheidung bzgl. Geschlecht nachvollziehen und die CDU will das Selbstbestimmungsgesetz wieder abschaffen.

Was wird noch auf uns zukommen?

Wird Deutschland das nächste europäische Land sein, in dem queere Menschen nicht willkommen sind?
Spätestens mit der Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes fängt dieser Prozess an.

Das wäre ein super Thema für eine Dystopie gewesen, wenn man es vor der Wahl veröffentlicht hätte.

Rezension: Tobaksplitter (Ingo S. Anders)

Rezension: Tobaksplitter (Ingo S. Anders)

Tobaksplitter – Sammlung kurzer Geschichten
Ingo S. Anders

Kurze Geschichten
115 Seiten
Druckbuch 8,99 EUR, ebook 2,99 EUR
2. Auflage, Oktober 2021

Was tut er denn da? Rezensiert er sich jetzt schon selbst? Ja, das tut er.
Die Veröffentlichung von Tobaksplitter ist jetzt drei Jahre her und da es mein Debüt war, habe ich dabei einige Fehler gemacht. Nicht nur, dass ich den völlig überstürzten Launch nicht richtig gefeiert habe, weil ich keinen Kontakt zu Bloggenden hatte, die mich hätten unterstützen können:
Niemand weiß so wirklich, was ihn bei dieser bunten Zusammenstellung erwartet. Das habe ich auch bei den Gästezahlen bei Lesungen und bei der Lesungsakquisition gemerkt. Ich will jetzt versuchen, dies nachzuholen, indem ich tiefere Einblicke ins Buch gewähre, die über die Leseprobe, bei der man nur die ersten Texte beschnuppern kann, hinausgehen.
Möge also der 3. Buchgeburtstag dazu führen, dass Tobaksplitter laufen lernt!

Ersteindruck

Buchcover: Schwarzer Anzug, weißes Hemd, silbergrau karierte Krawatte, Text: Ingo S. Anders, Tobaksplitter, Sammlung kurzer Geschichten.
(c) A&K Coverdesign

Das Cover war ein Premade, in das ich damals schockverliebt war. Heute weiß ich nicht, ob ich es noch mal wählen würde. Man hat mir schon gesagt, es passe nicht zum Inhalt.
Für mich schien es passend, weil ich mich, versteckt in einem Herrenanzug, der für mich auch eine Art Schutzpanzer darstellt, das erste Mal ins (pinke) Rampenlicht gewagt habe.

Klappentext

Von der Psychiatrie durch menschliche Abgründe über Transsexualität bis hin zu Kindheitserinnerungen: Durch diese Sammlung kurzer Geschichten zieht sich ein roter Faden. Je mehr man von ihnen liest, desto näher kommt man dem Wesen des Autors. Diese Texte und Fragmente, ob erfunden oder wahr, sie sind nicht artig, sondern eigen und auf ihre Art anders.
Splitter für Splitter zeigen sie ein Bild von Ingo S. Anders.

Lektüre

Schauen wir uns jetzt die einzelnen Texte näher an. Wirklich viel kann ich nicht verraten, weil viele der Texte wirklich sehr kurz sind (ein oder zwei Buchseiten), aber wir können gemeinsam etwas stöbern.

Zum Buch insgesamt kann ich euch sagen: Das war mein allererstes eigenes Buch! Ich war mega aufgeregt, als ich es Hals über Kopf veröffentlicht habe. Dabei ist eine Menge schief gelaufen und das meiste davon geht auf meine Kappe. Klar, hinterher ist man immer schlauer. Trotzdem bin ich sehr stolz auf mein Werk und lese immer gerne daraus vor.

Die Geschichten sind übrigens alle zwischen 2006 und 2021 entstanden. Für mich ergibt sich ein roter Faden, weil die Geschichten der vier verschiedenen Themenblöcke – Psychiatrie, Identitätssuche, trans* und Kindheitserinnerungen – jeweils zusammengehören und für mich den Abschluss mit den jeweiligen Themen bilden, die ich mit den Geschichten aufgearbeitet habe.

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