PM des BVT* zum Trans Day of Visibility 2025

PM des BVT* zum Trans Day of Visibility 2025

Trans Day of Visibility: Bundesverband Trans* fordert queerpolitisches Engagement von Koalitionsverhandler*innen

Am 31.3. feiern die Trans*communities den Trans Day of Visibility (TDOV), den internationalen Tag der Trans*sichtbarkeit. An diesem Tag stehen die Perspektiven, Erfahrungen und auch politischen Forderungen von trans* und nicht-binären Personen im Mittelpunkt. Diese Forderungen spielen für die laufenden Koalitionsverhandlungen eine wichtige Rolle.

Im vergangenen Jahr wurde mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes eine zentrale trans*politische Forderung erfüllt und ein wichtiger Meilenstein in der Gleichstellung von trans* und nicht-binären Personen erreicht. Seit Anfang November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz, rechtlich Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern, ohne intime Details über Sexualität und Unterwäsche gegenüber Gutachter*innen offenlegen zu müssen. Nun wurde ein Zwischenstand aus den Koalitionsverhandlungen öffentlich, aus dem hervorgeht, dass die CDU/CSU das Selbstbestimmungs-gesetz wieder abschaffen möchte.

Kalle Hümpfner vom BVT* erklärt dazu: „Allein auf Basis der Selbstauskunft Angaben wie den Vornamen und den Geschlechtseintrag an die eigene Lebensrealität angleichen zu können, hat mehr als eine symbolische Bedeutung. Es sendet das klare Signal, dass trans*, nicht-binäre und intergeschlechtliche Personen als mündige und gleichwertige Bürger*innen anerkannt werden. Es ist sehr schmerzhaft, dass das Selbstbestimmungsgesetz, das gegen Desinformationskampagnen und trans*feindliche Hetze erkämpft wurde, erneut zu Debatte steht. Der Fortschritt durch das Selbstbestimmungsgesetz darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Diese Forderung, das Gesetz wieder abzuschaffen, trägt zu einem gesellschaftlichen Klima bei, in dem geschlechtliche Vielfalt als Bedrohung dargestellt, lächerlich gemacht oder schlichtweg geleugnet wird. Das ist für alle trans*, nicht-binären und intergeschlechtlichen Personen gefährlich. Wir dürfen in diesen Zeiten, in denen Anfeindungen gegen marginalisierte Gruppen zunehmen, nicht in unserem queerpolitischen Engagement nachlassen.“

Aus den veröffentlichten Arbeitspapieren der laufenden Koalitionsverhandlungen wurde zudem bekannt, dass sich die Verhandler*innen bisher noch auf kein queerpolitisches Vorhaben einigen konnten. Die SPD brachte zwar als Forderung ein, dass der Aktionsplan ‚Queer Leben‘ für Akzeptanz und Schutz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt fortgeführt werden soll und die gesundheitlichen Bedarfe der queeren Communities berücksichtigt werden. Doch diese Punkte gelten bisher als nicht geeint zwischen den möglichen Koalitionspartner*innen und werden nun in der Hauptverhandlungs-gruppe erneut thematisiert.

„Um Diskriminierung, Ausgrenzung und auch Gewalt zu beenden, muss das Selbstbestimmungsgesetz nicht nur in Kraft bleiben. Weitere politische Maßnahmen, die Diskriminierung abbauen und LSBTIQ*-Feindlichkeit entschlossen begegnen, sind dringend erforderlich. Mehr denn je braucht unsere gesamte Gesellschaft eine starke und entschlossene Politik, die sich für Vielfalt, Respekt und Gleichberechtigung einsetzt – am Trans Day of Visibility und an jedem anderen Tag. Wir fordern die Koalitions-verhandler*innen auf, sich für die Rechte von queeren Personen einzusetzen!“, fügt Kalle Hümpfner abschließend hinzu.

Anlässlich des Trans Day of Visibility veröffentlicht der BVT* das Positionspapier „Trans*rechte als Menschenrechte anerkennen! – Für Akzeptanz, Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt“. Darin werden Maßnahmen zur Förderung der Akzeptanz und zum Schutz vor Gewalt und Diskriminierung vorgestellt, die dringend umgesetzt werden müssen.

Um Respekt und Akzeptanz von trans* und nicht-binären Personen zu fördern, muss
– der Nationale Aktionsplan „Queer Leben“ fortgeführt werden,
– ein Demokratiefördergesetz eingeführt werden,
– das Selbstbestimmungsgesetz erhalten und – wie gesetzlich bereits festgeschrieben – evaluiert werden.

Zum Schutz vor LSBTIQ*feindlicher Gewalt und Hasskriminalität müssen
– die Empfehlungen des Arbeitskreises zur „Bekämpfung von homofeindlicher und transfeindlicher Gewalt“ umgesetzt werden,
– wirksame Maßnahmen gegen Hate Speech ergriffen werden,
– Schutz für LSBTIQ* Geflüchtete gewährleistet werden,
– die Schutzlücken im Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen geschlossen werden.

Zum Schutz vor Diskriminierung und zur Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe muss
– Artikel 3 des Grundgesetzes so erweitert werden, dass LSBTIQ* Personen unter seinem Schutz stehen,
– das Abstammungsrecht reformiert werden,
– das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformiert werden,
– eine Entschädigungsmöglichkeit für Grundrechtsverletzungen (wie Sterilisationen) eingerichtet werden, denen trans* und intergeschlechtliche Personen ausgesetzt gewesen sind,
– die Sozialgesetzgebung dem aktuellen wissenschaftlichen Stand angepasst werden, um den Zugang zu transitionsspezifischer Gesundheitsversorgung zu sichern.



Weiterführende Links:

Das Positionspapier „Trans*rechte als Menschenrechte anerkennen! – Für Akzeptanz, Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt“ kann hier abgerufen werden:
https://www.bundesverband-trans.de/forderungspapier-bvt-tdov-2025/

Der Abschlussbericht des Arbeitskreises „Bekämpfung von homofeindlicher und transfeindlicher Gewalt“ ist hier zu finden:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2023/06/ak-abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Informationen zum Aktionsplan Queer Leben finden sich hier:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/205126/4826d1e00dc9d02e48f46fa47bb0c3e9/aktionsplan-queer-leben-data.pdf


Text kopieren schaffe ich gerade noch. Stammt nicht aus meiner Feder, unterstütze ich aber.

In den USA bin ich nicht länger willkommen

In den USA bin ich nicht länger willkommen

Das hat zwar mit Schreiben nun gar nichts zu tun, aber ich möchte das gerne teilen, weil auch ich erst jetzt mit einem Monat Verspätung erst zufällig über Insta überhaupt davon erfahren habe.

Sicher wäre ich auf diese Information gestoßen, wenn ich konkret eine Reise in die USA planen würde.

Elektronische Reisegenehmigung (ESTA)

Umfassende Informationen zum ESTA-Verfahren können der ESTA-Startseite bzw. den ESTA-Informationen der US-Konsulate in Deutschland, den Informationen zum US State Department Visa Waiver Program sowie der ESTA-FAQ entnommen werden. Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (21 USD).
Aufgrund einer Executive Order vom 20. Januar 2025 müssen Einreisende in die USA in Zukunft bei ESTA- oder Visumanträgen entweder das Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ angeben; relevant ist hierbei der Geschlechtseintrag der antragstellenden Person zum Zeitpunkt der Geburt. Reisende, die den Geschlechtseintrag „X“ innehaben oder deren aktueller Geschlechtseintrag von ihrem Geschlechtseintrag bei Geburt abweicht, sollten vor Einreise die zuständige Auslandsvertretung der USA in Deutschland kontaktieren und die geltenden Einreisevoraussetzungen in Erfahrung zu bringen.

Quelle: Auswärtiges Amt

Dass die Aufforderung, die Auslandsvertretung in dieser Sache zu kontaktieren, ein Zwangsouting darstellt, ist mal wieder ein Beispiel dafür, dass das Offenbarungsverbot auf dem Papier nichts bringt, wenn man immer wieder durch institutionelle Gewalt dazu gezwungen wird, sich selbst zu offenbaren.

Das ist genauso lächerlich wie die Schweigepflicht von Ärzt:innen, von der man diese entbinden muss, sobald man einen Antrag stellt auf EM-Rente oder Eingliederungshilfe oder seinen Grad der Behinderung feststellen lässt.

Aber sagen wir mal so: Ich war noch niemals in New York und dabei wird es auch bleiben.

Und in meiner Heimat?

Was mir Sorge macht, sind die geplanten und weitere mögliche Entwicklungen in Deutschland.

Friedrich Merz kann Trumps Entscheidung bzgl. Geschlecht nachvollziehen und die CDU will das Selbstbestimmungsgesetz wieder abschaffen.

Was wird noch auf uns zukommen?

Wird Deutschland das nächste europäische Land sein, in dem queere Menschen nicht willkommen sind?
Spätestens mit der Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes fängt dieser Prozess an.

Das wäre ein super Thema für eine Dystopie gewesen, wenn man es vor der Wahl veröffentlicht hätte.

Wer die Wahl hat, sich zu verstecken

Wer die Wahl hat, sich zu verstecken

Man wollte nicht mit mir gesehen werden, als ich noch kein Passing hatte, aus Angst, dann auch für trans* oder schwul gehalten zu werden. Ich verstand das nicht. Jetzt verstehe ich.
Wer Angst hat und die Wahl, sich zu verstecken, wird das tun.

Viel Zeit verbringe ich zu Hause an meinem Schreibtisch. Meist deshalb, weil ich mich dort wohlfühle innerhalb meiner Komfortzone. Ich kann mich schreibend der ganzen Welt mitteilen und weil mein Computer mobil ist, kann ich mein Zuhause überallhin mitnehmen.
Doch an diesem Tag im Jahr 2022 saß ich vor Angst wie gelähmt auf meinem Stuhl.

Weiterlesen

Buchvorstellung: Just Bunt – Worte über Queerness

Buchvorstellung: Just Bunt – Worte über Queerness

Just Bunt: Worte über Queerness, Frei!Geist Autorenverlag
108 Seiten
Druckbuch 9,- EUR, nicht als ebook erhältlich.
ISBN 978-3-7575-5378-4
Erschienen am 31.05.2023 und erhältlich bei epubli, Amazon, Thalia und Hugendubel.

Mit Ich, Mensch: Worte gegen Ableismus bin ich das erste Mal mit einem Text in einer Anthologie des Autorenkollektivs Frei!Geist vertreten. Jetzt ist es pünktlich zum Pride Month das zweite Mal soweit und es wird queer!

Klappentext:

Die Beitragenden in diesem Sammelband, der aus einem Schreibaufruf des Autorenkollektiv Frei!Geist hervorging, bieten bunte, kluge Kommentare zu einem Thema, das uns unverändert alle angeht.

Weiterlesen

Wir tun es wieder!

Wir tun es wieder!

Zum zweiten Mal wählte der Frei!Geist Autorenverlag einen Text von mir aus. Nein, zwei sogar!
Das Thema der Ausschreibung war diesmal „Queerness und Queerfeindlichkeit“. Zu beiden Themen hatte ich je eine Geschichte eingereicht. Ich denke, dass ich noch nicht zu viel verrate, wenn ich sage: Ihr dürft euch auf einen Transmann als Protagonisten freuen.


Im Augenblick arbeite ich an einer Kurzgeschichte, die dem Genre Science Fiction zuzuordnen ist. Da diese gerade ruht, will ich mich mal wieder um die Überarbeitung von Schwuppenplanschen kümmern. Da hatte sich noch eine Plotlücke aufgetan. Sobald ich das Feedback von meinen Testleser:innen habe, mache ich mich dann wieder an die nächste Überarbeitungsrunde der aktuellen Kurzgeschichte. Soweit mein Plan – das Leben hat oft andere Pläne.

Der Genesungsbegleiter schmort im Frostfach ganz unten. ;)


Meine Arbeitserprobung macht mir großen Spaß. Ich hab gerade das Gefühl, schon am dritten Tag eine Beförderung bekommen zu haben, weil ich mich in einem neuen Aufgabenfeld ausprobieren darf. Etwas, das mich früher schon mit Begeisterung getan habe: Mit neuer Software herumspielen. :D
Wenn es so weitergeht wie jetzt, kann ich wohl auch das Arbeitspensum in absehbarer Zeit erhöhen. Nur einmal in der Woche im Büro zu sein, bedeutet nämlich leider, dass man nicht mit Datenpflege betraut wird, weil man dazu jeden Tag da sein sollte. Ganz wie auf dem ersten Arbeitsmarkt auch.

Transgender Day of Remembrance 20. November 2022

Transgender Day of Remembrance 20. November 2022

Heute gedenken wir der Menschen, die transphober Hassverbrechen zum Opfer gefallen sind. Dieses Jahr kam es leider wieder zu einem solchen Todesfall. Hier in Deutschland, in Münster.

Der trans Mann Malte C. kam beim CSD in Münster seiner Aufgabe als Ordner nach und forderte einen Mann aus dem Publikum auf, zwei der demonstrierenden Frauen nicht weiter zu beleidigen.
Daraufhin schlug der Angreifer zweimal zu.
Malte fiel und prallte mit dem Hinterkopf auf dem Asphalt auf.
Trotz einer Notoperation verstarb er am 02.09.22.

So etwas darf nicht passieren. Niemandem.

Bild: Pixabay


Für die Korinthenkacker:
Ganz streng genommen ist das hier der Berichterstattung zufolge ein ursprünglich lesbenfeindlicher Angriff gewesen und der Mann hat es abgekriegt, unabhängig davon, dass er trans* war – ein queerfeindliches Hassverbrechen ist es aber ganz eindeutig.

Wer sich für Statistik interessiert, findet Zahlen beim LSVD.