Keine lebenslangen Zwangsoutings!

Keine lebenslangen Zwangsoutings!

Psychisch Kranke dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden!

Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen besteht kein generell erhöhtes Gewaltpotential: https://www.aerzteblatt.de/news/psychotherapeuten-gegen-generalverdacht-psychisch-kranker-menschen-e98432bc-df04-4e73-a8f7-2265bfabed5a

Und vom Bundesverband Trans* erreicht mich folgende Pressemitteilung, die mir wichtig ist, zu teilen:

Berlin, am 23.03.2026

Gemeinsame Presseerklärung des  BVT* Paritätischer Gesamtverband, Trakine, DGTI, BVT*, LSVD⁺

Keine lebenslangen Zwangsoutings!

Trakine, DGTI, BVT*, LSVD⁺ und Paritätischer Gesamtverband kritisieren geplante Änderungen des Meldewesens

Das Bundesministerium des Innern hat bereits zum 01. April 2025 neue Datenblätter (0702-0704) für den ehemaligen Geschlechtseintrag, das Datum der Änderung sowie die ändernde Behörde und das Aktenzeichen eingeführt. Mit einer Verordnung aus dem Sommer 2025 sollte die Weitergabe des ehemaligen Vornamens sowie des erweiterten Datensatzes im Melderegister bei einem Umzug, an die Datenstelle der Rentenversicherung und für das Bundeszentralamt für Steuern ermöglicht werden. Die geplanten bzw. teilweise bereits umgesetzten Veränderungen haben zu großer Verunsicherung in den Communitys und der Zivilgesellschaft geführt. Nach zahlreichen Stellungnahmen und Berichterstattung hat sich auch der Bundesratsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegen die Verordnung ausgesprochen. Die Abstimmung über die Verordnung im Oktober 2025 wurde schließlich von der Tagesordnung des Bundesrates genommen. Ein Erfolg der Communitys! Doch das Bundesinnenministerium hält an der Verordnung fest.

Am heutigen Montag, den 23.03.2026 berät der Petitionsausschuss des Bundestages über die Petition „Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinärer Personen“ [1] vom 14.07.2025.

Im vergangenen Dezember gab es ein ausführliches Gespräch zwischen Vertreter*innen der Ministerien und verschiedenen Verbänden – Paritätischer Wohlfahrtsverband, Trans-Kinder-Netz, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt und Bundesverband Trans*. Unsere verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken konnten jedoch nicht ausgeräumt werden. Begründet werden die Änderungen mit der Nachvollziehbarkeit und Identifizierbarkeit einer Person sowie der vermeintlichen Durchsetzung des Offenbarungsverbots. Aus Sicht der Verbände ist der massive Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung durch die Erweiterung des persönlichen Datensatzes und der Datenweitergabe jedoch nicht erforderlich und somit unverhältnismäßig.

Dazu sagt Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand des Bundesverband Trans*: „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein menschenrechtskonformes Verfahren für die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages geschaffen. Dieser Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen droht ausgehöhlt zu werden, wenn damit ein lebenslanges Outing einhergeht.“

Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt ergänzt: „Vornamens- und Personenstandsänderungen sind in Deutschland bereits seit 1981 möglich. Die Identifizierbarkeit einer Person ist stets gewährleistet. Dass das Selbstbestimmungsgesetz Identitätsverschleierungen ermögliche, ist ein schädliches Narrativ, welches keine rechtliche und tatsächliche Grundlage hat. Dass das Offenbarungsverbot durch eine Offenbarung der ehemaligen Vornamen und Geschlechtseinträge im Melderegister und gegenüber zahlreichen Behörden gewahrt werden soll, ist paradox.“

Jenny Wilken, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti):

Die Einführung der neuen Datenblätter für bisherige, alte Vornamen lief völlig vorbei an den Community-Verbänden, und bei der geplanten Einführung der Datenblätter für bisherige Geschlechtseinträge zeigt sich, dass die Bedenken der Verbände kaum ausgeräumt werden konnten. Der Gesetzgeber sieht trotz massiven Anstiegs der Hasskriminalität gegenüber trans* und nicht-binären Menschen keinen Anlass, solche besonders sensiblen Daten zu schützen. Dies zeigt einmal mehr, dass es einen grundrechtlichen Schutz von transgeschlechtlichen und nicht-binären Menschen in Artikel 3 Abs. 3 GG geben muss.

Ralf Bürger aus dem Vorstand Trans-Kinder-Netz e.V.:

„Ein Staat, der Daten speichert, die Menschen unfreiwillig outen, schützt nicht – er gefährdet. Für trans und nicht-binäre Kinder und Jugendliche bedeutet diese Verordnung ein lebenslanges Diskriminierungsrisiko. Sie widerspricht dem Selbstbestimmungsgesetz und den Kinderrechten. Rechtlich ist sie unverhältnismäßig. Menschlich ist sie nicht zu rechtfertigen.“
Der Paritätische Gesamtverband, Trans-Kinder-Netz, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt und Bundesverband Trans* fordern das Bundesinnenministerium auf, die Einführung der neuen Datenblätter zu revidieren und die Erforderlichkeit der Datenweitergabe ernsthaft zu prüfen. Das Selbstbestimmungsgesetz darf die Rechtslage für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen nicht verschlechtern! Die Sorgen der Community vor Zwangsoutings müssen ernst genommen werden.

Weiterlesen:

Gemeinsame Pressemitteilung des LSVD+ und BVT*

https://www.bundesverband-trans.de/wp-content/uploads/2025/10/BVT-PM-Keine-%E2%80%9ELebensakte-Trans-im-Melderegister-%E2%80%93-BVT-und-LSVD%E2%81%BA-kritisieren-geplante-Aenderungen-des-Meldewesens.pdf [2]

Aktueller Entwurf der Meldedatenverordnung wie auch Empfehlung des Bundesratsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2025/0401-0500/0419-25.html [3]

Stellungnahme des BVT* zum ersten Entwurf der Verordnung (Juli 2025)

https://www.bundesverband-trans.de/meldewesen-stellungnahme/ [4]

Stellungnahme des LSVD⁺ zum ersten Entwurf der Verordnung (Juli 2025)

https://www.lsvd.de/de/ct/14811-Zum-Referentenentwurf-des-Bundesministeriums-des-Innern-Verordnung-zur-Umsetzung-des-Gesetzes-ueber-Selbstbestimmung-in-Bezug-auf-den-Geschlechtseintrag-im-Meldewesen [5]

Stellungnahme der dgti zum ersten Entwurf der Verordnung (Juli 2025): https://dgti.org/wp-content/uploads/2025/07/dgti_Stellungnahme_BMI_Meldedaten.pdf [6]

Stellungnahme Trans-Kinder-Netz e.V. zum ersten Entwurf der Verordnung (August 2025):
Stellungnahme Verordnungsentwurf Meldewesen BMI_08_250819_210019.pdf [7]

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Buchvorstellung: Fantasy trifft Science Fiction (Edition Autoren für Autoren)

Buchvorstellung: Fantasy trifft Science Fiction (Edition Autoren für Autoren)

Fantasy trifft Science Fiction
Herausgeber: Hari Patz
Autor:innen: Ingo S. Anders, Bibi al-Nasiri, Susanne Rackwitz, Hari Patz, Aida al-Assad, Tom Real, Igazi Tamás, Anna Forest Dweller, Francis Maroni, Hildegard Grünthaler, Mayadamaris Curman, Edith Heußer, Gerwine Ogbuagu, Frank Makowski, A. Elfe D.
Benefiz-Anthologie mit Texten, die Fantasy oder Science Fiction zugeordnet werden können oder beiden Genres.
Taschenbuch 384 Seiten, ISBN 978-3-384-80075-6, 15,- EUR
Gebundenes Buch 384 Seiten, ISBN: 978-3-384-80076-3, 25,- EUR
E-Book 316 Seiten, ISBN 978-3-384-80077-0, 4,99 EUR
Seit 14.01.26 überall erhältlich.

Klappentext

Von den fernen Nebeln des Orion bis zu den hintersten Winkeln des Märchenwaldes …
Fantasy und Science-Fiction sind Geschwister, die sich gut vertragen.
Lassen Sie sich entführen in außerirdische Welten, zu Zauberern, Elfen, Feen und Drachen.
Ob Raumschiffkapitän oder Schlossherrin, ungeschickte Alien oder rachsüchtige Zwerge.
Gute, vielseitige Unterhaltung ist garantiert.
Dafür garantieren wie immer die Autorinnen und Autoren von der Edition Autoren für Autoren.

Für einen guten Zweck

Die Erlöse der Anthologien der Edition Autoren für Autoren kommen karitativen Zwecken zugute.
Was im Jahr 2025 eingespielt wird, wird an den Tierschutzverein Nothunde La Mancha e.V. gespendet, wie auch schon die Gewinne aus dem Verkauf der Benefiz-Anthologie Erzählte Welten, die im Schreib-Forum entstanden ist.

Von mir sind zwei bisher unveröffentlichte Geschichten abgedruckt, zu denen ich euch ein wenig verrate.

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Heute Abend Lesung!

Heute Abend Lesung!

Eine Frau, an Myalgischer Enzephalomyelitis erkrankt, hat die Hoffnung fast aufgegeben. Doch dann schleppt sie sich noch einmal mit letzter Kraft in eine Arztpraxis.

Was sie dort erlebt, wird heute Abend vorgetragen.

Weiße Schrift auf dunklem Grund: PEMM. Wenn die Löffel nicht gereicht haben. Ingo S. Anders. Hinter der Schrift ein mit rot gestrichelter Linie gezeichneter Löffel. Farblich abgesetzt unten dunkle Schrift auf hellem Grund: queer hamburg sicklit shortstory
Grafikdesign by Leon Winkel

Online-Lesung, Allabendlichqueer
📅 20.11.25
🕗 Einlass 19:20 Uhr, Beginn 19:30 Uhr, kein Einlass nach Beginn
🎟️ Eintritt frei 
💻 [Per Zoom / keine Anmeldung erforderlich]
🔗 Weitere Infos unter: https://www.wir-schreiben-queer.de/allabendlichqueer/

Erscheint zahlreich und bitte seid pünktlich!

Euer Ingo S. Anders

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Lesungen im November

Lesungen im November

Zum heutigen Tag der nicht-sichtbaren Behinderungen möchte ich euch zu meinen nächsten Lesungen einladen.
Um es sichtbar zu machen: Diesen Werbetext hat eine Assistenz für mich verfasst.


🍂 Lese-Herbst 2025

Titel: Lesung von „PEMM ist, wenn die Löffel nicht gereicht haben“, eine queere SickLit-Kurzgeschichte von Ingo S. Anders

Untertitel: Hamburgs queere Literaturszene lädt Ingo S. Anders zu zwei Terminen, um erstmalsdie berührende SickLit-Kurzgeschichte „PEMM ist, wenn die Löffel nicht gereicht haben“ vorzutragen.

PEMM ist eine schonungslos ehrliche und zugleich hoffnungsvolle Erzählung über die Verletzlichkeit des menschlichen Körpers und dem alltäglichen Ringen mit den Strukturen unseres Gesundheitssystems. Ein unbequemer Perspektivwechsel, der jedoch mit soviel Charme und humorvoller Selbstreflexion erzählt wird, dass zwischen Lachen und Nachdenken dieser wertvolle Raum entsteht, in dem Verständnis und Empathie wächst. Genau hier liegt die Stärke diesen Textes, was ihn zu einem wertvollem Beitrag eines integrativen Diskurses macht. Wo genau die Grenze zwischen persönlicher Erfahrung und literarischer Ausdruckskraft verlaufen, lässt sich dabei nur erahnen, klar ist jedoch: Diese Stimme will gehört werden!

📚 Zwei Lesungstermine – online & vor Ort:


Es geht in der Geschichte um eine Frau, die an ME erkrankt ist und in der ersten Szene schwer krank im Bett liegt. Ja, das tut weh. Im Hauptteil schleppt sie sich in eine Praxis und trifft dort auf eine attraktive Ärztin. Und es gibt sogar ein Happy End!
Aber Feelgood-Lektüre kann es nicht sein. Nicht mit dieser Krankheit.

Weiße Schrift auf dunklem Grund: PEMM. Wenn die Löffel nicht gereicht haben. Ingo S. Anders. Hinter der Schrift ein mit rot gestrichelter Linie gezeichneter Löffel. Farblich abgesetzt unten dunkle Schrift auf hellem Grund: queer hamburg sicklit shortstory
Grafikdesign by Leon Winkel

Ich bin dann wieder im Bett.

Euer Ingo S. Anders

Vorderseite einer Visitenkarte. Links ein Foto eines bärtigen Brillenträgers in kariertem Hemd vor schwarzem Grund. Rechts schwarze Schrift auf weißem Grund: Ingo S. Anders. Ingo schreibt anders. Unten rechts in der Ecke eine Schildkröte, auf deren Panzer ein Vogel sitzt.

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Beitragsbild: Grafikdesign by Leon Winkel

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