Keine lebenslangen Zwangsoutings!

Keine lebenslangen Zwangsoutings!

Psychisch Kranke dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden!

Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen besteht kein generell erhöhtes Gewaltpotential: https://www.aerzteblatt.de/news/psychotherapeuten-gegen-generalverdacht-psychisch-kranker-menschen-e98432bc-df04-4e73-a8f7-2265bfabed5a

Und vom Bundesverband Trans* erreicht mich folgende Pressemitteilung, die mir wichtig ist, zu teilen:

Berlin, am 23.03.2026

Gemeinsame Presseerklärung des  BVT* Paritätischer Gesamtverband, Trakine, DGTI, BVT*, LSVD⁺

Keine lebenslangen Zwangsoutings!

Trakine, DGTI, BVT*, LSVD⁺ und Paritätischer Gesamtverband kritisieren geplante Änderungen des Meldewesens

Das Bundesministerium des Innern hat bereits zum 01. April 2025 neue Datenblätter (0702-0704) für den ehemaligen Geschlechtseintrag, das Datum der Änderung sowie die ändernde Behörde und das Aktenzeichen eingeführt. Mit einer Verordnung aus dem Sommer 2025 sollte die Weitergabe des ehemaligen Vornamens sowie des erweiterten Datensatzes im Melderegister bei einem Umzug, an die Datenstelle der Rentenversicherung und für das Bundeszentralamt für Steuern ermöglicht werden. Die geplanten bzw. teilweise bereits umgesetzten Veränderungen haben zu großer Verunsicherung in den Communitys und der Zivilgesellschaft geführt. Nach zahlreichen Stellungnahmen und Berichterstattung hat sich auch der Bundesratsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegen die Verordnung ausgesprochen. Die Abstimmung über die Verordnung im Oktober 2025 wurde schließlich von der Tagesordnung des Bundesrates genommen. Ein Erfolg der Communitys! Doch das Bundesinnenministerium hält an der Verordnung fest.

Am heutigen Montag, den 23.03.2026 berät der Petitionsausschuss des Bundestages über die Petition „Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinärer Personen“ [1] vom 14.07.2025.

Im vergangenen Dezember gab es ein ausführliches Gespräch zwischen Vertreter*innen der Ministerien und verschiedenen Verbänden – Paritätischer Wohlfahrtsverband, Trans-Kinder-Netz, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt und Bundesverband Trans*. Unsere verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken konnten jedoch nicht ausgeräumt werden. Begründet werden die Änderungen mit der Nachvollziehbarkeit und Identifizierbarkeit einer Person sowie der vermeintlichen Durchsetzung des Offenbarungsverbots. Aus Sicht der Verbände ist der massive Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung durch die Erweiterung des persönlichen Datensatzes und der Datenweitergabe jedoch nicht erforderlich und somit unverhältnismäßig.

Dazu sagt Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand des Bundesverband Trans*: „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein menschenrechtskonformes Verfahren für die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages geschaffen. Dieser Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen droht ausgehöhlt zu werden, wenn damit ein lebenslanges Outing einhergeht.“

Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt ergänzt: „Vornamens- und Personenstandsänderungen sind in Deutschland bereits seit 1981 möglich. Die Identifizierbarkeit einer Person ist stets gewährleistet. Dass das Selbstbestimmungsgesetz Identitätsverschleierungen ermögliche, ist ein schädliches Narrativ, welches keine rechtliche und tatsächliche Grundlage hat. Dass das Offenbarungsverbot durch eine Offenbarung der ehemaligen Vornamen und Geschlechtseinträge im Melderegister und gegenüber zahlreichen Behörden gewahrt werden soll, ist paradox.“

Jenny Wilken, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti):

Die Einführung der neuen Datenblätter für bisherige, alte Vornamen lief völlig vorbei an den Community-Verbänden, und bei der geplanten Einführung der Datenblätter für bisherige Geschlechtseinträge zeigt sich, dass die Bedenken der Verbände kaum ausgeräumt werden konnten. Der Gesetzgeber sieht trotz massiven Anstiegs der Hasskriminalität gegenüber trans* und nicht-binären Menschen keinen Anlass, solche besonders sensiblen Daten zu schützen. Dies zeigt einmal mehr, dass es einen grundrechtlichen Schutz von transgeschlechtlichen und nicht-binären Menschen in Artikel 3 Abs. 3 GG geben muss.

Ralf Bürger aus dem Vorstand Trans-Kinder-Netz e.V.:

„Ein Staat, der Daten speichert, die Menschen unfreiwillig outen, schützt nicht – er gefährdet. Für trans und nicht-binäre Kinder und Jugendliche bedeutet diese Verordnung ein lebenslanges Diskriminierungsrisiko. Sie widerspricht dem Selbstbestimmungsgesetz und den Kinderrechten. Rechtlich ist sie unverhältnismäßig. Menschlich ist sie nicht zu rechtfertigen.“
Der Paritätische Gesamtverband, Trans-Kinder-Netz, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt und Bundesverband Trans* fordern das Bundesinnenministerium auf, die Einführung der neuen Datenblätter zu revidieren und die Erforderlichkeit der Datenweitergabe ernsthaft zu prüfen. Das Selbstbestimmungsgesetz darf die Rechtslage für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen nicht verschlechtern! Die Sorgen der Community vor Zwangsoutings müssen ernst genommen werden.

Weiterlesen:

Gemeinsame Pressemitteilung des LSVD+ und BVT*

https://www.bundesverband-trans.de/wp-content/uploads/2025/10/BVT-PM-Keine-%E2%80%9ELebensakte-Trans-im-Melderegister-%E2%80%93-BVT-und-LSVD%E2%81%BA-kritisieren-geplante-Aenderungen-des-Meldewesens.pdf [2]

Aktueller Entwurf der Meldedatenverordnung wie auch Empfehlung des Bundesratsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2025/0401-0500/0419-25.html [3]

Stellungnahme des BVT* zum ersten Entwurf der Verordnung (Juli 2025)

https://www.bundesverband-trans.de/meldewesen-stellungnahme/ [4]

Stellungnahme des LSVD⁺ zum ersten Entwurf der Verordnung (Juli 2025)

https://www.lsvd.de/de/ct/14811-Zum-Referentenentwurf-des-Bundesministeriums-des-Innern-Verordnung-zur-Umsetzung-des-Gesetzes-ueber-Selbstbestimmung-in-Bezug-auf-den-Geschlechtseintrag-im-Meldewesen [5]

Stellungnahme der dgti zum ersten Entwurf der Verordnung (Juli 2025): https://dgti.org/wp-content/uploads/2025/07/dgti_Stellungnahme_BMI_Meldedaten.pdf [6]

Stellungnahme Trans-Kinder-Netz e.V. zum ersten Entwurf der Verordnung (August 2025):
Stellungnahme Verordnungsentwurf Meldewesen BMI_08_250819_210019.pdf [7]

Weiterlesen

Bild zur Geschichte im März

Bild zur Geschichte im März

Moin!

Jeweils am 1. eines Monats findet ihr an dieser Stelle ein Bild, das euch dazu auffordert, eine Geschichte zum Bild zu schreiben.
Entstandene Geschichten reblogge ich gerne oder poste sie als Gastbeiträge.

Ein deutsches Ortsschild. Der Ort Homeland wird verlassen, der nächste heißt Paradise.
Credits to geralt: https://pixabay.com/de/users/geralt-9301/

Euer Ingo S. Anders

Vorderseite einer Visitenkarte. Links ein Foto eines bärtigen Brillenträgers in kariertem Hemd vor schwarzem Grund. Rechts schwarze Schrift auf weißem Grund: Ingo S. Anders. Ingo schreibt anders. Unten rechts in der Ecke eine Schildkröte, auf deren Panzer ein Vogel sitzt.

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Bitte vorbestellen! Bilderbuch Olli und sein Kleid (Jessica Jübermann)

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Olli ist ein fröhlicher kleiner Hase, aber heute fühlt er sich ganz anders. Etwas in seinem Herzen zieht ihn zu dem, was er so sehr bewundert: bunte Kleider, tanzende Röcke und glitzernde Schleifen.
Als Olli sich endlich traut, ein Kleid anzuziehen, fühlt er sich leicht wie eine Feder. Doch nicht alle Hasen verstehen das und Ollis Mut gerät ins Wanken. Mit Hilfe einer kleinen Schnecke findet er den Mut, einfach er selbst zu sein – und zeigt allen, wie schön Vielfalt sein kann.

Eine warmherzige Geschichte über Mut, Freundschaft und die Freiheit, so zu sein, wie man ist. Für Kinder ab 3 Jahren und ihre Familien.

Kleidung hat kein Geschlecht!

Bitte ermöglicht den Druck dieses Bilderbuchs, indem ihr es bei Jessica Jübermann auf ihrer Webseite ylviewolf.de bis zum 13. März 26 vorbestellt!

Sollten nicht ausreichend Bestellungen zusammenkommen, fällt das Projekt ins Wasser und ihr erhaltet euer Geld zurück.

Da ich selbst fünf Premiumpakete bestellt habe, würde ich mich freuen, wenn genügend Bestellungen zusammenkommen, damit das Buch gedruckt werden kann und ich meine Bestellung auch erhalte.

Was ich mit fünf Premiumpaketen will?
Ich verteile sie an Stellen, wo sie von Familien gelesen werden können, die kein Geld für Bücher ausgeben können.

Euer Ingo S. Anders

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Olli ist ein fröhlicher kleiner Hase, aber heute fühlt er sich ganz anders. Etwas in seinem Herzen zieht ihn zu dem, was er so sehr bewundert: bunte Kleider, tanzende Röcke und glitzernde Schleifen.
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